KORALMBAHN - P e t i t i o n zum Schutz und der Erhaltung der Drau-Auen und Drauufer Umgebung Stein im Jauntal – Lassein insbesondere der Seidendorfer Au Unterschreibe jetzt
P e t i t i o n zum Schutz und der Erhaltung der Drau-Auen und Drauufer Umgebung Stein im Jauntal – Lassein insbesondere der Seidendorfer Au - siehe auch www.voelkermarktforum.at
Die naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau der Eisenbahnbrücke Abschnitt „Drauquerung“ und den Streckenabschnitt von Kühnsdorf bis Althofen sind noch nicht abgeschlossen. Negative Auswirkungen auf Mensch, Fauna und Flora sind für den gesamten Streckenabschnitt zu verhindern.
Mit meiner Unterschrift fordere ich insbesondere:
• Die Vorschreibung von umfangreichen Auflagen während der Bauzeit zum Schutz der Anrainer, sowie Kontrolle und Dokumentation der vorgeschriebenen Auflagen durch eine unabhängige (ökologische) Bauaufsicht. Insbesondere sind die Arbeitszeiten den Vorgaben entsprechend einzuhalten und sind bestmögliche und dem neuesten Entwicklungstand entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu erlassen.
• Regelmäßige Lärm-, Staub- und Erschütterungsmessungen (u.a. verursacht durch Sprengungen bei der bergmännischen Errichtung des Tunnels Stein) sind durchzuführen.
• Offene und verständliche Darstellung, welche Auswirkungen der Baustellenverkehr am Drauufer bzw. auf dem Radweg auf die Tier- und Pflanzenwelt haben wird.
• Erhaltung des Lebensraums dieser seltenen Fauna und Flora in dem erwähnten Bereich.
• Festlegung von Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung des ausgewiesenen sensiblen Lebensraumes vieler Tierarten verhindern, insbesondere für den Schutz von Lebewesen gemäß den Anhängen I der Vogelschutzrichtlinie und IV der FFH-Richtlinie.
• Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzlebensräumen noch vor Beginn der Bautätigkeit: eine Ansiedelung von geschützten Tiergattungen in die zu errichtenden Ersatzlebensräume hat unter Aufsicht der ökologischen Bauaufsicht zu erfolgen und es ist sicher zu stellen, dass die Ersatzlebensräume tatsächlich für einen Fortbestand der Tiergattungen geeignet sind.
• Maßnahmen, die zum Schutze des Nachwuchses der geschützten Tiere zu setzen sind.
• Baumaßnahmen sind zeitlich derart zu beschränken, dass Störungen während der Brutzeiten und des Jungvogelstadiums unterbleiben.
• Erforderlichen Maßnahmen zur Schonung der Gewässer müssen so zeitgerecht errichtet werden, dass Beeinträchtigungen der Gewässer ausgeschlossen werden können.
Es sind Maßnahmen zu treffen, die eine Verunreinigung der Gewässer, des Grundwassers und der umliegenden Bodenflächen verhindern.
• Unterbindung unnötiger und mit dem Bau der Bahn nicht unmittelbar in Zusammenhang stehender, jedoch von der Bahn geplanter weiterer Zerstörungsmaßnahmen wie Entwässerung und Zuschütten der Flachwasserbereiche östlich und westlich der notwendigen Aufschüttung für die Bahntrasse im Bereich der Tunnelausfahrt.
Anlage
P e t i t i o n
zum Schutz und der Erhaltung der Drau-Auen und Drauufer
Umgebung Stein im Jauntal – Lassein
insbesondere der Seidendorfer Au
Die Seidendorfer Au, einer der schönsten Plätze an der Drau, in unmittelbarer Nähe des Natura 2000-Gebietes und der Flachwasserbiotope Neudenstein (Vogelschutzgebiet) sowie des Völkermarkter Stausees gelegen, wird im Zusammenhang mit der Errichtung der Koralmbahn von der geplanten Eisenbahnbrücke “Drauquerung“ gequert. Dieses Naturjuwel ist bekannt als Brut- und Nahrungsbiotop für Wasservogelarten wie Höckerschwan, Haubentaucher, Blesshuhn, Reiherente, Stockente, Graureiher. Zahlreiche seltene und in ihrem Bestand bedrohte feuchtlandgebundene Vogelarten wie Graugans und Silberreiher, insbesondere aber der in Europa dezimierte und geschützte Eisvogel sind hier vorzufinden.
Sie ist aber auch Durchzugsgebiet und Rastplatz von wandernden Vogelarten wie Kolbenente, Mittelmeermöwe und Seidenreiher und Ersatz- und Rückzugsgebiet seltener, bestandgefährdeter Amphibien-, Krebstiere und Insekten, wie z.B. zahlreicher Libellenarten.
Das Vorkommen von geschützten Fledermausarten, welche hier Lebensraum in vorkommenden Baumhöhlen vorfinden, muss angenommen werden, was aber keiner näheren Untersuchung unterzogen wurde.
Auch der scheue und ebenfalls besonders geschützte Biber, in diesem Gebiet vor Jahren praktisch ausgestorben, hat sich ebenso wieder heimisch gemacht wie der Fischotter, wie diesbezügliche Untersuchungen des WWF belegen.
Dieses Gebiet im Bereich der geplanten Eisenbahnbrücke Drauquerung mit seinen Stillgewässern, Biotopen, Zootopen, Seeroseninseln, Schilfgürteln, unterschiedlich ausgestatteten Uferbereichen, sowie langen unzugänglichen Uferlinien, ist äußerst sensibel, bietet vegetationsökologisch hochwertige Lebensraumqualität für viele Tierarten und darf keinesfalls zerstört oder beeinträchtigt werden.
Auch gilt die Seidendorfer Au als Naherholungsraum für viele Menschen, darunter auch Jugendliche und Kinder, die beim Fischen, Bootfahren, bei Vogelbeobachtungen oder bei sportlichen Aktivitäten wie Wandern, Walken, Joggen oder Radtouren durch das geheimnisvoll schöne Flair dieses Kraftortes zurück zur Natur finden.
Der Drauradweg A1 von Sillian bis Marburg führt in diesem Bereich über einen langgezogenen Böschungsstreifen in der Mitte des Flachwasserbiotops und bietet beiderseitig Wasser- und Uferflächen mit außergewöhnlich schönem Ambiente.
Der massive Eingriff durch die Errichtung der Eisenbahnbrücke stellt eine große Beeinträchtigung dieses sensiblen Gebietes mit seiner Fauna und Flora dar.
Um eine Belastung der Anrainer, der Fauna und Flora festzustellen, ist die alleinige Konzentration auf die Eisenbahnbrücke Drauquerung nicht korrekt. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in demselben Baujahr auch die Straßenbrücke über die Drau in Seidendorf neu errichtet wird. Durch die Baumaßnahmen und den Baustellenverkehr der Eisenbahn- und der Straßenbrücke sowie der erforderlichen Nebenbaumaßnahmen wie z.B. Errichtung von Baustraßen, Entwässerungsanlagen, Geländemodellierungen im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen, Baustelleneinrichtungen u.v.m. ist die Belastung des sensiblen Gebietes wesentlich höher als bei der alleinigen Betrachtung der Belastungen durch die Errichtung der Eisenbahnbrücke.
Das UVP-G 2000 sieht u.a. vor: „Entscheidung und Nachkontrolle“
(1) Genehmigungen (Abs.6) dürfen nur erteilt werden, wenn im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu den anwendenden Verwaltungsvorschriften zusätzlich nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Emissionen von Schadstoffen sind nach dem Stand der Technik zu begrenzen,
2. die Immissionsbelastung zu schützender Güter ist möglichst gering zu halten, wobei jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die
a) das Leben und die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum oder sonstige dringliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen gefährden oder
b) erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, ebenfalls solche, die geeignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- und Tierbestand oder den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen
Die europarechtlichen Grundsätze (Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie und Anhang IV- Arten der FFH Richtlinie) und das Kärntner Naturschutzgesetz sehen vor, dass eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu vermeiden oder zu
verringern ist.
Der Gesetzgeber sieht unter anderem vor:
Vollkommen geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt,
beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden.
Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Brutstätten vollkommen geschützter Tiere ist verboten. In der freien Landschaft ist das Beunruhigen, Zerstören oder Verändern des Lebensraumes (z.B. Nistplatzes, Einstandes) vollkommen geschützter Tiere verboten.
Aus dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren geht hervor:
Die Trasse durchschneidet wertvollen tierökologischen Lebensraum. Die Vernetzungsrichtung entlang des Drauufers wird unterbrochen.
Durchschneidungen von Auwaldbeständen und dadurch Verringerung der Waldbestände führen zu einer verminderten Lebensraumeignung in tierökologischer Hinsicht. Darüber hinaus sollen Teile des Flachwasserbereiches abgelassen, ausgebaggert und aufgeschüttet werden. In der Bauphase sind zusätzlich durch die Fundierung der Brückenpfeiler, Baustellenverkehr und durch Verunreinigungen Auswirkungen in sehr hohem Ausmaß zu erwarten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Teilgutachten Ökologie BD. 17 (S5) feststellt, dass die geplante Bahntrasse aus der Sicht der Ökologie im Teilraum Drauquerung nicht die Optimale ist.
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Informationen
Gerhard HasslerVon:
Natur & UmweltIn:
Petitions - Empfänger:
BH Völkermarkt, Amt der Kärntner Landesregierung, Naturschutzauschuss, div. Gemeinden
Offizielle Befürworter der Petition:
Völkermarkter Kommunikationsplattform, Bürgerinitiative Klopeiner See-Turnersee
Tags
biber, erhaltung, fauna, flora, schutz, seidendorfer au, seidenvogel