Ab 16: Unbegrenzt ausgehen und gebrannte alkoholische Getränke müssen erlaubt sein! Unterschreibe jetzt
Die Harmonisierung der neun Landesgesetze zum Jugendschutz wird seit geraumer Zeit angestrebt, scheiterte bisher jedoch am Widerstand einzelner Länder. Ein großer noch offener Punkt sind die unterschiedlich geregelten Ausgehzeiten. In sechs Bundesländern - außer in Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark - dürfen Jugendliche bereits jetzt ab einem Alter von 16 Jahren so lange feiern wie sie wollen. Mitterlehner schlägt hier eine Vereinheitlichung vor, die zu diskutieren sei. Kinder (bis 14 Jahren) sollen von 6 bis 22 Uhr unterwegs sein dürfen, Jugendliche von 14 bis 16 Jahren von 5 bis 24 Uhr.Für ältere Jugendliche soll es keine Beschränkung geben.
Gebrannten Alkohol für Unter- 18- Jährige erlauben?
16 Jahre ist auch jene Altersgrenze, bis dahin der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten ist und auch ein Abgabeverbot gilt. Für Jugendliche von 16 bis 18 gelten dann jedoch je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen. Zur Diskussion stehen hier zwei Varianten: Künftig soll dem Landesgesetzgeber frei stehen, ob er für Über- 16- Jährige gebrannten Alkohol generell erlaubt oder verbietet.
Ziel ist es, durch möglichst einheitliche Bestimmungen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Jugendschutz zu verbessern. Ob sich die neun Ländervertreter und der Ressortchef tatsächlich einigen werden, sei aber "noch nicht abzusehen".
Quelle: krone.at
Wort vom Autor: Wählen darf man ab 16, gebrannte alkoholische Getränke trinken jedoch nicht? Man traut also 16-jährige zu, den Staat mitzulenken aber nicht selbst entscheiden zu dürfen, was man so trinkt?
Was wäre das für eine Erleichterung für die Gastronomen, nicht immer die einzelnen Gäste gesondert behandeln zu müssen!
Und seinen wir uns ehrlich: Die Realität sieht eh so aus, das 16 und 17 jährige bereits gebrannte alkoholische Getränke regelmäßig konsumieren.
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Christopher BerghahnVon:
GesundheitIn:
Tags
alkohol ab 16, ausgehen, jugendliche, jugendschutz